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Verschärfung der Corona-Maßnahmen

Verschärfung der Corona-Maßnahmen

Ab Samstag, dem 3. Dezember 2021, gilt in Baden-Württemberg in Sportstätten die 2G+ Regelung. Am 5. Dezember wurde diese noch einmal präzisiert.

Das bedeutet:
  • Zutritt zu der Turnhalle haben nur Personen, die geimpft sind und einen aktuellen Schnelltest vorlegen können.
  • Ausgenommen hiervon sind Personen, die bereits dreimal geimpft sind, deren Vollimmusierung weniger als 6 Monate her ist, sowie Kinder bis 7 Jahren und Schülerinnen und Schüler bis 17 Jahren.
  • Weiterhin gilt die Maskenpflicht, außer bei Ausübung des Sports.
Bitte auf die Einhaltung der Hygiene mit folgenden Maßnahmen achten:
  • Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen (Eingang – Ausgang, Toilettennutzung).
  • Hände waschen und ggfs. desinfizieren.
  • Regelmäßige und ausreichende Lüftung der Innenräume.
  • Regelmäßige Reinigung von benutzten Oberflächen und gebrauchten Kleingeräten.
Alle Regelungen im Überblick finden Sie auch auf unsrer Seite Sport in Corona-Zeiten.