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Neue Corona-VO seit dem 16.08.2021

Neue Corona-VO seit dem 16.08.2021

Seit Montag, den 16.08.2021, gilt eine neue Corona-VO des Landes Baden-Württemberg:

An sportlichen Veranstaltungen in der Halle dürfen nur Personen nach den üblichen 3-G Regeln  (siehe § 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (SchAusnahmV – BAnz AT 8. Mai 2021 V1) teilnehmen, d.h. alle nicht vollständig geimpften und nicht genesenen Sportler ab 6 Jahren müssen einen tagesaktuellen Test mitbringen. Ausgenommen sind Schulkinder, die auch keine Bestätigung des Tests durch die Schule mehr benötigen. Ältere Schulkinder müssen einen Schülerausweis vorlegen.

Selbstverständlich gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln:

  • außer während des Sports Maske tragen und Abstand halten
  • Hände bei Betreten der Halle desinfizieren
  • die Halle ausreichend lüften
  • die Anwesenheit aller Sportler dokumentieren (Dokumentationspflicht)

Unter Sport in Corona-Zeiten finden Sie alle aktuellen Informationen zum Sport während Corona in unserem Verein.