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Aufhebung der Schutzmaßnahmen

Aufhebung der Schutzmaßnahmen

Seit Sonntag, 3. April 2022, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt.

So ist die allgemeine Maskenpflicht und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den allermeisten Bereichen des öffentlichen Lebens nicht mehr verpflichtend. Auch Testverpflichtungen, Zugangs- und Kontaktbeschränkungen werden –bis auf wenige Ausnahmen- aufgehoben.

Zum Eigenschutz der Nutzer und unserer Mitarbeiter empfehlen wir auch weiterhin Abstände einzuhalten, Masken in Innenräumen abseits des Sportbetriebs, zu tragen und die Hygienehandlungen weiter fortzuführen.